Themen

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Wir möchten uns mit den vermeintlichen Grenzen im Jurastudium diversifizierend auseinandersetzen und diese Grenzen, wenn möglich, überschreiten.

Tagesordnungspunkte

Die einzelnen Tagungsordnungspunkte für die jeweiligen Sitzungen in Plenum findet ihr hier in Kürze.

Workshops

Die angebotenen Workshops sollen genau dies erreichen und befassen sich mit folgenden Themen detailliert:    

  • Alternative juristische Berufe

    Es ist allgemein bekannt und ein großer Vorteil der juristischen Ausbildung, dass mit dieser eine breite Basis an beruflichen Möglichkeiten geschaffen wird. Oftmals werden Studierende dabei jedoch primär auf die typischen juristischen Tätigkeitsfelder als Staatsanwält*innen, Richter*innen oder Anwält*innen vorbereitet, als gäbe es hierzu keine Alternativen. Gerade hinsichtlich der Entwicklung hin zur Einführung des Integrierten Bachelors, womit Studierende eine erste, weniger hohe Qualifikation erhalten als mit dem Staatsexamen, wollen wir die Studierenden dafür sensibilisieren und darüber informieren, welche Türen mit einem solchen Abschluss oder nach dem ersten Staatsexamen ohne Abschluss des zweiten Staatsexamens offen stehen – denn seine Möglichkeiten als Studierende zu kennen, gibt Sicherheit und verhilft zu guten Entscheidungen bezüglich der Berufswahl.

  • Internationales

    Spätestens seit dem Bologna-Prozess hallt der Ruf der Internationalisierung in den Universitäten wieder. Mit Bachelor und Master ist es heutzutage (theoretisch) möglich, überall in Europa zu studieren. Auch wenn die Rechtswissenschaften als eine der wenigen Ausnahmen sich diesem Prozess entzogen haben, müssen sich Jurist*innen heute dennoch in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. 

    Vor diesem Hintergrund beinhaltet ein umfassendes Studium nicht nur die theoretische Auseinandersetzung mit beispielsweise dem Europarecht oder dem internationalen Privatrecht, sondern auch den Erwerb „praktischer Erfahrungen“ im internationalen Recht, zum Beispiel durch einen Auslandsaufenthalt oder den Austausch mit anderen Studierenden. Insbesondere soll im „Workshop 2 – Internationales“ beleuchtet werden, wie weit das Erasmus- bzw. das weltweite Austauschprogramm ausgebaut ist, wie ausländische Studierende an deutschen Universitäten betreut werden und wie ein internationaler Austausch zwischen einzelnen rechtswissenschaftlichen Fachschaften bzw. rechtswissenschaftlichen Bundesfachschaften ermöglicht werden kann. Dadurch ist es den Studierenden möglich, nach dem ersten Staatsexamen nicht nur auf theoretisches Wissen über internationales Recht zurückzugreifen, sondern von bereits gemachten „praktische“ Erfahrungen im Ausland zu profitieren. Mit besagtem Workshop verfolgt der Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. schließlich das Ziel, das Lehrangebot und die Möglichkeiten, das Studium zu gestalten, für alle Studierenden zu erweitern und ihnen die bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen.    

  • Digitalisierung im Rechtsberuf

    Das digitale Zeitalter schreitet unaufhörlich und in hoher Geschwindigkeit voran. Dabei kann sich auch der juristische Berufsbereich, obwohl doch auf eine lange Tradition zurückblickend und oftmals als konservativ beschrieben, neuen Technologien nicht verwehren. Demzufolge ist es extrem wichtig, dass Generationen kommender Juristen sich mit der Digitalisierung des Rechtsberufes und des Rechts selbst auseinandersetzen. Der Workshop soll mögliche zukünftigen Veränderungen im Rechtsberuf aufzeigen und deren Nutzen diskutiert werden. Im Besonderen kann hierbei auf die Nutzung von Rechtssprechungsautomaten und -software sowie auf Herausforderungen im Umgang mit Big Data und anderen datenschutzbezogenen Neuerungen eingegangen werden. Im Mittelpunkt des Workshops soll jedoch die Frage stehen, welche Kompetenzen im Jurastudium vermittelt werden müssen, um die Absolvent*innen auf eine Welt des digitalen Rechts vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ideen für Modelle und Konzepte erarbeitet werden, die eine Implementierung des Problemfeldes in das Studium, z.B. durch einen Ausbau des Seminar- und Schlüsselqualifikationsangebots oder durch eine Förderung entsprechender Schwerpunkte, ermöglichen können. Außerdem ist darüber nachzudenken, wie Anreize für Studierende geschaffen werden können, bereits bestehende Angebote zu diesem Thema verstärkt wahrzunehmen. 

    Der Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. ist daran gelegen, zukünftige Jurist*innen mit den digitalen Herausforderungen des Berufslebens vertraut zu machen und sie bereits im Studium bestmöglich hierauf vorzubereiten.    

  • Referendariat

    Ebenso wie die eine bestmögliche Vorbereitung auf das erste Staatsexamen durch hohe Qualität von Grundstudium, Schwerpunktbereichen und universitären Repetitorien, ist auch die Gestaltung des Referendariats und die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen von enormer Wichtigkeit. Der Fokus der Studierenden liegt vor Abschluss des ersten Staatsexamens oftmals – verständlicherweise – allein auf der Vorbereitung auf dieses. Zwar kennen sie den Ablauf des darauffolgenden Referendariats, allerdings sind sie sich zumeist kaum im Bilde über die verschiedenen Möglichkeiten, das juristische Referendariat zu organisieren und zu gestalten. Um dies zu ändern, sollen in diesem Workshop bestehende Beratungsangebote der verschiedenen Universitäten ermittelt werden. Außerdem soll ein Leitfaden erstellt werden, der den Studierenden durch die Fachschaften an die Hand gegeben werden kann.

     

  • Religion in der Juristenausbildung

    Die Rolle von religiösen Symbolen bei der Ausübung staatlicher Hoheitsakte beheizt viele Diskussionen auch abseits des Gerichtssaals. In mehreren Verhandlungen stellte sich für Verwaltungs-, Arbeits- und Verfassungsgerichten die Frage, inwieweit Regelungen zum Kleidungsstiel von staatlichen Bediensteten die Religionsfreiheit einschränken und ob die Regelungen verfassungswidrig seien. Der Workshop soll sich mit der Möglichkeit der Religionsausübung während der juristischen Ausbildung befassen. Welche Freiräume für religiöse Entfaltungen können während der Ausbildung (Studium und Referendariat) vom Staat gewährleistet werden? Welche Einschränkungen gibt es bisher? Sind Universitäten verpflichtet, Gebetsräume für Studierende zur Verfügung zu stellen? Worin unterscheiden sich Regelungen bezüglich der Religionsausübung im öffentlichen Dienst in den jeweiligen Bundesländern? Mit diesen und weiteren Fragen soll sich der Workshop 5 beschäftigen, um den Fachschaften einen Überblick und die Möglichkeit einer Meinungsbildung bieten zu können.